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BFH, 14.12.1999 - VII E 14/99 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Gerichtskosten - Kostenrechnung - Erinnerung - Verfassungsbeschwerde
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.07.1986 - VII E 4/85
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des Bundesfinanzhofes
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - VII E 14/99
Sie sind bereits durch die Einlegung der Beschwerde entstanden (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693).Die Gebühren sind nach § 63 Abs. 1 GKG mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung in dem genannten Beschluss des BFH vom 23. Juli 1999 fällig geworden, weil diese eine unbedingte Entscheidung über die Kosten i.S. des § 63 Abs. 1 GKG ist (vgl. BFH/NV 1986, 693).
- BFH, 11.08.1988 - VII E 2/88
Ansetzungsfähigkeit von Gerichtskosten
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - VII E 14/99
Für die Frage, ob die genannte Kostenentscheidung eine unbedingte Entscheidung über die Kosten i.S. des § 63 Abs. 1 GKG ist, kommt es auf die Verfassungsbeschwerde nicht an, da die Verfassungsbeschwerde den Bestand der Kostenentscheidung nicht berührt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 1988 VII E 2/88, BFH/NV 1989, 250). - BFH, 23.07.1999 - VI B 30/99
Haushaltsfreibetrag und getrennte Veranlagung
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - VII E 14/99
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschwerde der Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Kostenschuldnerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts mit seinem dem Kostenansatz zugrunde liegenden Beschluss vom 23. Juli 1999 VI B 30/99 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 04.07.1986 - VII E 3/85
Rechtmäßigkeit des Gebührenansatzes
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - VII E 14/99
Die Gerichtskosten dürfen nach § 4 des Gerichtskostengesetzes (GKG) angesetzt werden, sobald der ihnen zugrunde liegende Entstehungstatbestand verwirklicht ist und die Kosten fällig geworden sind (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 1986 VII E 3/85, BFH/NV 1987, 53).